Implantate: Werden sie Kassenleitung?

Viele Patienten, die vor einer Zahnersatzversorgung stehen, sehen sich auch mit Kostenaspekten konfrontiert: Was bleibt nachher unter dem Strich auf der Rechnung übrig, das selbst bezahlt werden muss? Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) und was nicht? Die Frage, ob die GKV nicht auch Kosten für eine Implantatversorgung übernehmen sollte, wird schon diskutiert, seit es die ersten Zahnimplantate gibt – und bisher immer verneint. Auch ganz aktuell gibt es hierzu eine klare Position: Kosten für Zahnimplantate dürfen in aller Regel nicht von der Solidargemeinschaft, der GKV, erstattet werden, so das kürzlich ergangene Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel. Bisher hat keine Klage auf Anerkennung einer vorliegenden Ausnahmevoraussetzung dazu geführt, dass Implantate als Form der Zahnersatzversorgung neu in den Leistungskatalog der GKV übernommen wurden. Das Gericht stellte sogar fest, dass im Fall einer Unverträglichkeit konventioneller Zahnersatzversorgung kein Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine Implantatbehandlung bestehe, das Gesetz mute den Bürgerinnen und Bürgern sogar dezidiert Zahnlosigkeit zu. Das sei hart, so der Richter, aber bestehende Gesetzeslage.

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